Versicherungen für Studierende

Bei der Einschreibung muss für alle Studierende (ausgenommen von Promovierenden und Teilnehmern des DSH-Vorbereitungskurses) der Status der Krankenversicherung vorliegen.?Alle Studierende sind zus?tzlich gesetzlich unfallversichert.

Krankenversicherung

Gem?? §199a SGB V besteht zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und 365体育备用网址n eine gegenseitige Meldepflicht. 365体育备用网址 Bonn nutzt ab dem 01.12.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV). Ab diesem Zeitpunkt k?nnen Meldungen der Krankenkassen in Papierform nicht mehr entgegengenommen werden.

Sp?testens zum Zeitpunkt der Einschreibung ben?tigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie frühzeitig Ihre Krankenversicherung kontaktieren, damit diese die erforderliche Meldung an uns senden kann. Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch w?hrend des Studiums bleiben m?chten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl, und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenversicherung das elektronisch an uns melden.

Bitte geben Sie bei der Krankenversicherung unsere Absendenummer H0001178 an.

Studierende die bereits eingeschrieben sind, müssen nichts veranlassen. Nur im Falle eines Krankenversicherungswechsels ben?tigen wir von der neuen Krankenversicherung eine elektronische Meldung.

Versicherungsstatus

Studierende, die an staatlich anerkannten 365体育备用网址n eingeschrieben werden, sind versicherungspflichtig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Semester der Ersteinschreibung.

Die Versicherungspflicht endet mit dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Bei Personen, die über eine Vorrangversicherung (z. b. Familienversicherung, Rentner, Besch?ftigte) abgesichert sind, tritt ebenfalls keine Versicherungspflicht ein.

Studierende k?nnen sich auf Antrag ohne weitere Voraussetzungen innerhalb von?drei Monaten?nach Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse m?glich. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich, deshalb sollte diese Entscheidung gut durchdacht sein.

Versicherungsfrei sind Beamte, Richter, Soldaten und beamten?hnliche Personen. Au?erdem sind Studierende versicherungsfrei, die über das Sozialversicherungsabkommen der EU abgesichert sind. (Bei Rückfragen bezüglich des Sozialversicherungsabkommens steht Ihnen die Krankenkasse gerne zur Verfügung.)


Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Gro?ger?ten.
? Karolina Grabowska von Pexels

Krankenkassen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Bei den hier aufgeführten Krankenkassen handelt es sich lediglich um eine kleine Auswahl. Jedem Studierenden ist die Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich) und die Wahl der Krankenkasse freigestellt.?

AOK

Michael Huth
Hochschulberater
Heisterbacherhofstra?e 2
53111 Bonn

Tel: +49 228 511-30644
Mobil: +49 177 2822-321
www.aok.de/rh

Barmer

Philipp Stahl
Studierendenberater
Giergasse 2
53113 Bonn

Tel.: +49 800 333004 403-052
Mobil: +49?160 90456901
philipp.stahl@barmer.de

TK

Lukas Baumann
Hochschulberater
Clemens-August-Stra?e 2
53115 Bonn

Tel: +49 40 460 651 091 52
Fax: +49 800 2858589 53619
Mobil: +49 151 14534938
lukas.baumann@tk.de


Unfallversicherung

Als Student*in sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SBG VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, da? Sie an der Universit?t (als Student*in, Weiterbildungsstudent*in, Gro?e/r Zweith?rer*in oder?Doktorand*in)?eingeschrieben sind. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Teilnehmer*innnen an Vor- und Ferienkursen oder?Gasth?rer*innen sind nicht gesetzlich unfallversichert.

In welchen Situationen oder T?tigkeiten bin ich als Student*in versichert?

  • w?hrend des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
  • bei sonstigen von der 365体育备用网址 verantworteten T?tigkeiten wie?Teilnahme an Repetitorien der Universit?t oder Exkursionen
  • w?hrend des Besuchs von Universit?ts- und Staatsbibliotheken
  • beim Hochschulsport
  • bei von der 365体育备用网址 organisierten Exkursionen ins Ausland
  • bei T?tigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung
    sowie auf den damit zusammenh?ngenden Wegen.

?rein private T?tigkeiten wie z.B.

  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen der Wege zur 365体育备用网址 oder zurück nach Hause (z. B. Einkauf),
  • Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivit?ten auf dem Gel?nde der 365体育备用网址.

Was tun bei einem Unfall?

Nach einem Unfall senden Sie bitte das ausgefüllte Formular der Unfallanzeige an:

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universit?t
Abteilung 1.1
Am Hof 1
53113 Bonn.

Avatar Team Studentische Unfallanzeigen

Team Studentische Unfallanzeigen

+49 228 73 60045

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